Messungen an Feuerungsanlagen
Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BimSchV) regelt unter anderem die Anforderungen an den Betrieb von Heizungsanlagen, (fest, flüssig und gasförmig) um den Ausstoß von Schadstoffen zu minimieren. Bei der Messung an Heizungen sind verschiedene Aspekte zu beachten:
1. Emissionen: Messungen können den Ausstoß von Schadstoffen wie CO, NOx, und Staub umfassen. Diese Werte müssen innerhalb der von der BimSchV festgelegten Grenzwerte liegen.
2. Messintervalle: Je nach Art und Größe der Heizungsanlage sind unterschiedliche Messintervalle vorgesehen. Beispielweise müssen bestimmte Anlagen jährlich, andere nur alle paar Jahre gemessen werden.
Wir führen für Sie diese Messungen mit speziellen Mess- und Prüfgeräten welche regelmäßig von der technischen Prüfstelle überwacht werden durch. Dabei kontrollieren wir auch ob ausreichend Verbrennungsluft zugeführt wird, sowie den ordnungsgemäßen baulichen Zustandes und die Betriebssicherheit der Feuerstätte.