Hydraulischer Abgleich

Energieberater IconDurch den hydraulischen Abgleich sind die Druckverhältnisse und Volumenströme einer Heizungsanlage so zu regulieren, dass jeder Wärmeverbraucher entsprechend seiner Heizlast mit Heizwasser versorgt wird.

Der hydraulische Abgleich ist Grundvoraussetzung für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Heizungsanlage.

Der hydraulische Abgleich kann durch Begrenzung der Durchflussmenge und durch Regulierung des Differenzdruckes bzw. hydraulische Entkopplung des Kesselkreislaufes vom Verbraucherkreislauf (hydraulische Weiche) vorgenommen werden.

In größeren Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Gaszentralheizungen ist der hydraulische Abgleich unter folgenden Voraussetzungen verpflichtend:

  • In Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023.
  • In Wohngebäuden mit mindestens sechs bis neun Wohneinheiten bis zum 15. September 2024.

Wir liefern hierfür die entsprechenden Berechnungen.

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