Nach TRGI2018 Niederduckanschlussverordnung ist der Anschlussnehmer (Betreiber) für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gasdruckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht).
Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.
Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe für den Hausgebrauch. Dies ist zugleich die Schnittstelle für die Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Betreiber von Gasverbrauchern sind verpflichtet Ihre Hausgasleitungen einmal jährlich zu überprüfen. Bisher wurde Ihnen nahegelegt, die Gasanlage von der Hauptabsperreinrichtung (z.B. im Keller) bis zum Gasgerät zu überprüfen. Mit der Änderung der TRGI ist diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur Pflicht geworden.
Spätestens bei einem Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, das eine sachgerechte und regelmäßige Überprüfung der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Eine Hausschau der Inneninstallation kann durch den Hauseigentümer oder sein Beauftragen (z.B. Schornsteinfegermeister oder Hausmeister etc.) durchgeführt werden.
Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.
Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe für den Hausgebrauch. Dies ist zugleich die Schnittstelle für die Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Betreiber von Gasverbrauchern sind verpflichtet Ihre Hausgasleitungen einmal jährlich zu überprüfen. Bisher wurde Ihnen nahegelegt, die Gasanlage von der Hauptabsperreinrichtung (z.B. im Keller) bis zum Gasgerät zu überprüfen. Mit der Änderung der TRGI ist diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur Pflicht geworden.
Spätestens bei einem Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, das eine sachgerechte und regelmäßige Überprüfung der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Eine Hausschau der Inneninstallation kann durch den Hauseigentümer oder sein Beauftragen (z.B. Schornsteinfegermeister oder Hausmeister etc.) durchgeführt werden.
Wir kontrollieren, mit speziellen Prüfgeräten, alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hauptanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.